Liebe Mitglieder, nach einer abschließenden, anwaltlichen Prüfung der Beschlussvorlagen werden diese wie folgt angepasst. Satzung Punkt 3.11 wird wie folgt geändert: "... Anschlussmitglieder sollten bei Neuverpachtung ... vorrangig beachtet werden." statt "... Anschlussmitglieder sind bei Neuverpachtung ... vorrangig zu beachten." Punkt 6.2 zum Stimmrecht und dessen Übertragbarkeit bleibt gänzlich unverändert. Es erfolgt keine Auslagerung in die Geschäftsordnung. Geschäftsordnung Die Mitteilung einer neuen E-Mail-Adresse (Punkt 1.2) in Schriftform ist unnötig umständlich. Ausreichend ist die Textform (z. B. per E-Mail). Der vorgesehene Punkt 2.1 (Übertragbarkeit des Stimmrechts) entfällt, da diese Regelung in der Satzung verbleibt. Dem entsprechend rücken alle Folgepunkte auf. Die angepassten Aushänge sowie Beschlussvorlagen sind dieser Mitteilung als Anhänge beigefügt. Ihr Vorstand |
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