Liebe Mitglieder, mit Bescheid vom 18.04.2017 hat die für uns zuständige Anerkennungsbehörde die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit unseres Vereins bestätigt. "Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, die der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nach dem § 2 des Bundeskleingartengesetzes [...] entgegenstehen." Damit dürfte dem letzten Zweifler bewiesen sein, dass eine Verbandsmitgliedschaft KEINE Voraussetzung für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist. Für Fragen zur Materie stehen wir gern zur Verfügung! Ihr Vorstand |
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